Pflanzenwuchshöhe in Garten bei Hanglage
News vom 29.06.2017
Ihr Grundstück befindet sich in Hanglage und Sie wollen wissen welche Wuchshöhe Ihre Pflanzen erreichen dürfen?
In seiner Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 02.06.2017- Az. V ZR 230/16) hat sich dieser mit der zulässigen Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage befasst.
In diesem Fall ist eine Beeinträchtigung des höher gelegenen Grundstücks erst möglich, wenn die Pflanzen dessen Höhenniveau erreichen. Die zulässige Pflanzenwuchshöhe ist deshalb nicht von der Austrittstelle der Pflanzen, sondern von dem Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu bestimmen.