Pflanzenwuchshöhe in Garten bei Hanglage

News vom 29.06.2017
Pflanzenwuchshöhe in Garten bei Hanglage

Ihr Grundstück befindet sich in Hanglage und Sie wollen wissen welche Wuchshöhe Ihre Pflanzen erreichen dürfen?

 

In seiner Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 02.06.2017- Az. V ZR 230/16) hat sich dieser mit der zulässigen Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage befasst.


Die zulässige Höhe der Pflanzen richtet sich nach Landesrecht und ist grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Pflanzen aus dem Boden austreten. Das gilt aber nicht, wenn die Pflanzen auf einem Grundstück stehen, das tiefer als das Nachbargrundstück liegt. 

In diesem Fall ist eine Beeinträchtigung des höher gelegenen Grundstücks erst möglich, wenn die Pflanzen dessen Höhenniveau erreichen. Die zulässige Pflanzenwuchshöhe ist deshalb nicht von der Austrittstelle der Pflanzen, sondern von dem Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu bestimmen.